Keine außergewöhnliche Belastung bei Trickbetrug
Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. > mehr